In 3 Schritten zum Antrag
Zwei Mal im Jahr kommen die Mitglieder, Praktikerinnen und Praktiker aus allen Feldern der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe, zusammen und beraten über den Einsatz der Fördermittel. Sie haben fundierte Erfahrungen, aktuelle Themen voranzubringen – und sie haben immer die Praxisrelevanz der Vorhaben im Fokus.
Zuschüsse für Projekte und Forschungsvorhaben sowie zinslose Darlehen für Bauvorhaben werden grundsätzlich als Fehlbedarfs-finanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 Euro. Im Kosten- und Finanzierungsplan sind eigene Mittel, Eigenleistungen und Fördermittel Dritter einzuplanen. Bundesmittel jedoch dürfen nicht enthalten sein.
Bereits begonnene Projekte oder solche, die lediglich einen örtlichen oder regionalen Bezug haben, können nicht gefördert werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Vorhaben ohne deutliche Abgrenzung zur regulären Trägerarbeit, die Durchführung von Tagungen, Reisen, etc. sowie schulische Aktivitäten oder Angebote, die im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden (z. B. SGB VIII, SGB II, ARGE, Jobcenter, GKV).
Wenn die Unterlagen eingegangen sind erhalten Sie eine Bestätigung und unmittelbar nach der Mitgliederversammlung die Info, wie entschieden wurde.