Infos zur Antragstellung

In 3 Schritten zum Antrag

 

Zwei Mal im Jahr kommen die Mitglieder, Praktikerinnen und Praktiker aus allen Feldern der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe, zusammen und beraten über den Einsatz der Fördermittel. Sie haben fundierte Erfahrungen, aktuelle Themen voranzubringen – und sie haben immer die Praxisrelevanz der Vorhaben im Fokus.

Zuschüsse für Projekte und Forschungsvorhaben und zinslose Darlehen für Bauvorhaben werden grundsätzlich als Fehlbedarfs-finanzierung gewährt. Im Kosten- und Finanzierungsplan sind eigene Mittel, Eigenleistungen und und Fördermittel Dritter, aber keine Bundesmittel, einzuplanen.

Vorüberlegungen...

Sind die Förderkriterien grundsätzlich erfüllt?

Ist eine finanzielle Beteiligung des Landes möglich und welche weiteren Mittelgeber werden zusätzlich um Unterstützung gebeten?
Wurde das Vorhaben der oberste Landesjugendbehörde, dem Landesjugendamt oder dem zuständigen Spitzenverband vorgestellt?

... Beratung...

Bevor der Antrag eingereicht werden kann, muss das Vorhaben inklusive der Vorüberlegungen zum Kosten- und Finanzierungsplan vorgestellt werden. Mailen Sie uns das Konzept oder rufen Sie uns an.

... Einreichung bis zum Antragsschluss per Post und als Scan.

Nutzen Sie die rechts herunterladbaren Formulare. Schicken Sie diese mit der ausführlichhen Vorhabensbeschreibung und allen Anlagen per Post sowie einen Scan des Antrags und der ausführlichen Beschreibung per Mail an info(at)jugendmarke.de. Zum Antragsschluss müssen sowohl der Scan als auch die postalischen Unterlagen eingegangen sein.

Wenn die Unterlagen eingegangen sind erhalten Sie eine Bestätigung und unmittelbar nach der Mitgliederversammlung die Info, wie entschieden wurde.

Termine

Am 13. November 2023 ist  die nächste Mitgliederversammlung.
Bis zum 25. September müssen die Antragsunterlagen per Post eingereicht werden.
Senden Sie darüber hinaus das Antragsformular mit der ausführlichen Projektbeschreibung in einem PDF-Dokument an:  info(at)jugendmarke.de.