Infos zur Antragstellung

In 3 Schritten zum Antrag

 

Zwei Mal im Jahr kommen die Mitglieder, Praktikerinnen und Praktiker aus allen Feldern der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe, zusammen und beraten über den Einsatz der Fördermittel. Sie haben fundierte Erfahrungen, aktuelle Themen voranzubringen – und sie haben immer die Praxisrelevanz der Vorhaben im Fokus.

Zuschüsse für Projekte und Forschungsvorhaben sowie zinslose Darlehen für Bauvorhaben werden grundsätzlich als Fehlbedarfs-finanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 Euro. Im Kosten- und Finanzierungsplan sind eigene Mittel, Eigenleistungen und Fördermittel Dritter einzuplanen. Bundesmittel jedoch dürfen nicht enthalten sein.

Bereits begonnene Projekte oder solche, die lediglich einen örtlichen oder regionalen Bezug haben, können nicht gefördert werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Vorhaben ohne deutliche Abgrenzung zur regulären Trägerarbeit, die Durchführung von Tagungen, Reisen, etc. sowie schulische Aktivitäten oder Angebote, die im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden (z. B. SGB VIII, SGB II, ARGE, Jobcenter, GKV).

Vorüberlegungen...

Sind die Förderkriterien grundsätzlich erfüllt?

Ist eine finanzielle Beteiligung des Landes möglich und welche weiteren Mittelgeber werden zusätzlich um Unterstützung gebeten?
Wurde das Vorhaben der oberste Landesjugendbehörde, dem Landesjugendamt oder dem zuständigen Spitzenverband vorgestellt?

... Beratung...

Bevor der Antrag eingereicht werden kann, muss das Vorhaben inklusive der Vorüberlegungen zum Kosten- und Finanzierungsplan vorgestellt werden. Mailen Sie das Konzept im Umfang von max. einer DIN A4-Seite vorab an foerderung@jugendmarke.de. Wir beraten und unterstützen die folgenden Schritte.

... Einreichung bis zum Antragsschluss per Post und als Scan.

Schicken Sie die Antragsformulare mit der ausführlichen Vorhabensbeschreibung und allen Anlagen per Post sowie einen Scan des Antrags und der Beschreibung an foerderung(at)jugendmarke.de.
Zum Antragsschluss müssen sowohl der Scan als auch die postalischen Unterlagen eingegangen sein.

Wenn die Unterlagen eingegangen sind erhalten Sie eine Bestätigung und unmittelbar nach der Mitgliederversammlung die Info, wie entschieden wurde.

Termine

2026 wird am 11. Mai und am 4. November über die Vergabe von Fördermitteln beraten. Die Anträge dafür müssen bis zum 26. März bzw. 24. September  per Post eingehen.

Bitte schicken Sie das Antragsformular und die ausführliche Projektbeschreibung zusätzlich in einer PDF-Datei an foerderung(at)jugendmarke.de.