Infos zur Antragstellung

In 3 Schritten zum Antrag

 

Zwei Mal im Jahr kommen die Mitglieder, Praktikerinnen und Praktiker aus allen Feldern der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe, zusammen und beraten über den Einsatz der Fördermittel. Sie haben fundierte Erfahrungen, aktuelle Themen voranzubringen – und sie haben immer die Praxisrelevanz der Vorhaben im Fokus.

Zuschüsse für Projekte und Forschungsvorhaben und zinslose Darlehen für Bauvorhaben werden grundsätzlich als Fehlbedarfs-finanzierung gewährt. Im Kosten- und Finanzierungsplan sind eigene Mittel, Eigenleistungen und und Fördermittel Dritter, aber keine Bundesmittel, einzuplanen.

Vorüberlegungen...

Sind die Förderkriterien grundsätzlich erfüllt?

Ist eine finanzielle Beteiligung des Landes möglich und welche weiteren Mittelgeber werden zusätzlich um Unterstützung gebeten?
Wurde das Vorhaben der oberste Landesjugendbehörde, dem Landesjugendamt oder dem zuständigen Spitzenverband vorgestellt?

... Beratung...

Bevor der Antrag eingereicht werden kann, muss das Vorhaben inklusive der Vorüberlegungen zum Kosten- und Finanzierungsplan vorgestellt werden. Mailen Sie das Konzept vorab an foerderung@jugendmarke.de. Wir beraten und unterstützen dann die folgenden Schritte.

... Einreichung bis zum Antragsschluss per Post und als Scan.

Schicken Sie die Antragsformulare mit der ausführlichen Vorhabensbeschreibung und allen Anlagen per Post sowie einen Scan des Antrags und der Beschreibung an foerderung(at)jugendmarke.de.
Zum Antragsschluss müssen sowohl der Scan als auch die postalischen Unterlagen eingegangen sein.

Wenn die Unterlagen eingegangen sind erhalten Sie eine Bestätigung und unmittelbar nach der Mitgliederversammlung die Info, wie entschieden wurde.

Termine

Die nächste Mitgliederversammlung findet am 18. November 2024 statt. Die Unterlagen dafür müssen bis zum 16. September 2024 per Post dazu eingegangen sein. Zusätzlich ist das Antragsformular mit der Projektbeschreibung in einer PDF-Datei an foerderung(at)jugendmarke.de zu schicken.